Leistungen.

Krebsfrüherkennung.


Wir freuen uns darüber, dass Sie Ihre Gesundheit ernst nehmen und regelmäßig an der „Krebsfrüherkennung“ teilnehmen.

Jedes Jahr erkranken in Deutschland ca. 70.000 Frauen neu an Brustkrebs und weitere 25.000 Frauen an gynäkologischen Karzinomen. Und es gilt der Grundsatz:

 

„Je früher erkannt, desto besser sind die Heilungschancen.“

 

Seit dem 01.01.2020 hat sich im Bereich der Krebsfrüherkennung vieles verändert.

Dies betrifft den Abstrich des Gebärmutterhalses bei Frauen über 35 Jahren.

 

das Wichtigste in Kürze

Ein Anspruch auf die jährliche Krebsfrüherkennung besteht für ALLE weiterhin!

  • bis zum 35. Geburtstag wird der jährliche Zell-(PAP)-Abstrich durchgeführt
  • ab dem 35. Geburtstag wird der PAP- und ein HPV-Test gemacht (Ko - Testung)
  • bei unauffälligem Ergebnis wird diese sogenannte Ko – Testung dann aber nur noch alle 3 Jahre von der Kasse angeboten
  • Frauen ohne Gebärmutterhals haben keinen Anspruch mehr auf einen Abstrich zu Lasten der Krankenkassen

Gesetzliche Früherkennung im Überblick

Im Rahmen der Krebsfrüherkennung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen eine ganze Reihe an medizinischen Leistungen für Sie.

 

Diese beinhalten:

 

ab 20 Jahren:

  • jährliche Zellabstrich vom Muttermund (PAP - Abstrich)
  • die gynäkologische Tastuntersuchung

ab 30 Jahren:

  • zusätzlich die Tastuntersuchung der Brust und Achselhöhlen

ab 35 Jahren:

  • Ko – Testung des Gebärmutterhalses (PAP- und HPV - Abstrich)
  • alle drei Jahre, wenn unauffällig

ab 50 Jahren:

  • jährlicher immunologischer Stuhltest auf Blut im Stuhl

ab 55 Jahren:

  • eine Darmspiegelung (Koloskopie) alle 10 Jahre oder alle zwei Jahre weiter den Stuhltest

 

Das Mammographie - Screening wird zwischen dem 50. und 70. Geburtstag alle 2 Jahre angeboten. Eine persönliche Einladung erhalten Sie von der entsprechenden Stelle.

 

Darüber hinaus können sie ab 35 Jahren alle 2 Jahre ein Hautscreening beim Dermatologen und alle 3 Jahre einen generellen Gesundheits-Checkup bei Ihrem Hausarzt machen lassen.

 

Die offiziellen Flyer des Gemeinsamen Bundesausschusses finden Sie diesbezüglich unter anderem bei den „Downloads“.